Hüpfburg „Unterwasserwelt mit Rutsche“
Hüpfburg für maximalen Hüpf- und Spielspass.
Unsere Hüpfburg ist sehr einfach zum aufstellen und in kurzer Zeit aufgeblasen.
Spiel und Spass für Vereinsanlässe, Ausstellungen, Sportanlässe, Geschäftsjubiläen, Tag der offenen Tür, Party`s oder für Kindergeburtstage.
Auf Wunsch liefern wir die Hüpfburg zu Dir nach Hause und stellen diese auf.
Nach Deinem Anlass holen wir die Hüpfburg wieder ab.
Grösse: 4.5m x 5m x 3m (L x B x H)
Online buchen
Mietpreise:
1 Tag Fr. 180.-
Wochenende Fr. 300.- (Samstag Morgen bis Montag Morgen)
jeder weitere Tag Fr. 130.-
Die Hüpfburg kann bei uns in Diepoldsau abgeholt werden
(Kastenwagen oder Anhänger von Vorteil)
Anhänger
Lieferung inkl. Auf- und Abbau der Hüpfburg
ab Standort 9444 Diepoldsau
bis 5 km Fr. 60.-
6-15 km Fr. 80.-
16-25 km Fr. 120.-
weiter auf Anfrage
Mietbestimmungen Hüpfburg
1. Die Hüpfburg muss auf einem ebenen Rasen- oder Hartplatz (kein Kiesplatz)
aufgestellt werden.
2. Zur Stromversorgung wird eine 230 Volt Anschluss für das Dauergebläse benötigt
(evt noch Kabelrollen zum verlängern)
3. Für Beschädigungen durch zweckentfremdete Benützung oder Überladung
der Sprungfläche haftet der Mieter. Deshalb ist eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich !!!
4. Die Reservation kann bei Regenwetter oder starkem Wind gegenseitig ohne Kosten (bis 1 Tag vor Benützung) abgesagt werden, sofern keine Halle
oder Unterstand vorhanden ist. Für aufgestellte Geräte, welche verregnet
und evt. dadurch nicht benützt werden, wird der volle Mietpreis verlangt.
5. Provisorische Reservationen müssen, sofern nichts anderes vereinbart,
spätestens 2 Wochen vor dem Termin bestätigt werden.
Annulationskosten:
14-6 Tage vor Anlass: 20% des Mietpreises
kürzer 50% des Mietpreises
6. Die Hüpfburg kann am Tag vor der Benützung (abends) abgeholt werden,
ohne das zusätzliche Kosten entstehen. Die Hüpfburg muss spätestens am darauffolgenden Tag (oder laut Abmachung) in einwandfreiem Zustand und
trocken verpackt zurückgebracht werden.
7. Bei Anmietung auf öffentlichem Grund sowie bei Betrieb gegen Entgelt sorgt
der Mieter für die behördliche Genehmigung.
8. Bei der Abholung der Hüpfburg ist der Mietpreis, sowie eine vertraglich
festgelegte Kaution zu hinterlegen.
9. Bei Betriebsausfall infolge technischem Defekt oder höhere Gewalt wird jede
Haftung abgelehnt und berechtigen die Vertragspartner nicht zu Schaden-
Ersatzanspruch. Schlechte Witterung, Besuchermangel und fehlende
Bewilligungen gelten nicht als höhere Gewalt.
10. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab, die durch Unfälle oder Beschädigungen
entstehen. Der Mieter ist selber verantwortlich!
11. Bei Mietübernahme ist der Mietpreis und eine Kaution von Fr. 100.- in bar oder per twint zu bezahlen.