Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der
ROGI-Garage AG / Vermietungen, 9444 Diepoldsau
Unsere neuen Mietbestimmungen findest Du hier auf dieser Seite. Gültigkeit haben die allg. Mietbestimmungen ab dem 1.10.2024
- Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden "Allgemeinen Bedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von ROGI Garage AG / ROGI Vermietung , 9444 Diepoldsau (nachfolgend Vermieter genannt) zu Vertragspartner/Vertragspartnerin (nachfolgend "Mieter/Lenker" genannt). Die AGB gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien. Alle Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Es gelten die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Webseiten publizierten Versionen.
- Übernahme des Fahrzeuges
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten. Der Lenker des Fahrzeuges muss im Besitze eines gültigen Führerausweises sein. Der Mieter/Lenker erhält ein vollgetanktes Fahrzeug. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters/Lenkers. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter/Lenker die Treibstoffkosten sowie eine zusätzliche Gebühr für Umtriebe von
Fr. 30.00 in Rechnung oder von der Kaution abgezogen, gestellt.
Die Kosten, welche durch eine Falschbetankung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers. In allen Mietfahrzeugen des Vermieters herrscht striktes Rauchverbot. Haustiere dürfen nur in dafür geeigneten Boxen mitgeführt werden.
- Fahrten ins Ausland / Schweizer Bürger
Mietern/Lenkern mit Wohnsitz in der Schweiz, dürfen unsere Mietwagen in ganz Europa fahren. - Mieter mit ausländischen Wohnsitz dürfen im Land des Wohnortes nicht fahren.
- Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter/Lenker für allfällig entstehende Kosten.
- Vertragserfüllung
Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung (insbesondere auf Schadenersatz) vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind in bar oder per twint möglich. Nach Absprache ist auch eine vorgängige Banküberweisung möglich. . Bei jeder Miete ist eine Kaution von
Fr. 300.- in bar zu hinterlegen. Nach Absprache kann die Kaution per twint bezahlt werden.
8. Versicherung
Haftpflicht: Selbstbehalt CHF 1'000.00.
Kasko: Selbstbehalt für alle Mietfahrzeuge Fr. 1'000.00
9. Versicherungsausschluss
Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinflusses von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mittel oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und –Breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Es besteht keine Insassenversicherung. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers.
10. Fahrzeugausstattung
Im Fahrzeug befindet sich ein Notfall-Pannenset, ein Unfallprotokoll und eine Parkscheibe, dies ist durch den Mieter bei Mietantritt zu kontrollieren.
11. Verkehrsübertretungen
Volle Haftung des Mieters/Lenkers, zusätzliche Aufwände (weiterleiten der Kontaktdaten an die Polizei) werden mit CHF 30.00 Bearbeitungsgebühr verrechnet, die per twint oder per Rechnung bezahlt/ angefordert werden können.
12. Unfälle
Es sind zwingend der Vermieter und die Polizei zu benachrichtigen. Ein Unfallprotokoll muss erstellt werden. Für nicht gemeldete Schäden und für Verkehrsverletzungen jeglicher Art haftet der Mieter/Lenker.
13. Reparaturen am Mietfahrzeug
Reparaturen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe der Quittung vergütet.
14.Haftung
Für Schäden jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, es sei denn er handle vorsätzlich oder grobfahrlässig. Ersatzfahrzeuge werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Abgabe einer Quittung vergütet. Fundgegenstände werden, wenn möglich, dem Mieter/Lenker gemeldet. Nach max. 1 Monat werden diese von uns entsorgt. Wertgegenstände werden nach dieser Frist dem Fundbüro übergeben. Die Verantwortung für das Mietfahrzeug tragen der Mieter und Lenker solidarisch. Für sämtliche verursachten Schäden am Fahrzeug haften der Mieter und Lenker ebenfalls solidarisch.
15. Stornierung
Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Fahrzeuges und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattung.
16. Vertragsauflösung
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter oder der Lenker falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.
17. Rückgabe des Mietfahrzeuges
Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter/Lenker zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00. Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung werden nach Aufwand verrechnet.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern/Lenkern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH-9450 Altstätten SG oder bei Verträgen mit Konsumenten der gesetzliche Gerichtsstand.